Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) der IG Fitness UG (haftungsbeschränkt)
1. Vertragsabschluss
1.1. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche
Verträge der IG Fitness UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden
Independent Gym genannt. Das Independent Gym ist nicht für
Personen-, Sach- und / oder Vermögensschäden haftbar zu
machen, die innerhalb der Räumlichkeiten eintreten und sowohl mit
dem Trainingsbetrieb als auch außerhalb dieser erfolgen. Das
Training erfolgt auf eigene Gefahr.
1.2. Der Vertrag ist nicht übertragbar.
1.3. Nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages stellt das
Independent Gym einen Mitgliedsausweis (Zugangskarte) aus.
Dieser bleibt im Eigentum des Aequitas Centers und ist nach
Vertragsende wieder an das Independent Gym herauszugeben.
Der Ausweis ist nicht übertragbar und ist auf Verlangen
vorzulegen.
2. Mitgliedschaft / Mitgliedsbeitrag
2.1. Die Vertragslaufzeit des Mitgliedsvertrages (Mindestvertragslaufzeit)
ist dem Vertragsdeckblatt zu entnehmen. Die
Vertragslaufzeit verlängert sich anschließend auf unbestimmte
Zeit. Die Kündigung des Vertrages erfolgt in schriftlicher Form mit
einer Frist von 1 Monat. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
ändert sich der Mitgliedsbeitrag auf den im Vertragsdeckblatt
angegebenen Betrag. Das Independent Gym behält sich ein
Kündigungsrecht mit einer Frist von 1 Monat, sowie fristlos bei
Verstößen gegen die Bedingungen aus diesem Vertrag oder der
Hausordnung, vor.
2.2. Der Mitgliedsbeitrag wird mittels Lastschriftverfahren jeweils
zu Beginn des Monats (ersten 5 Werktage) im Voraus abgebucht.
Der Mitgliedsbeitrag für die ersten anteiligen Kalenderwochen wird
mit der ersten Vorauszahlung fällig. Ist das Mitglied mit Zahlungen
in Rückstand, ist das Independent Gym berechtigt den Vertrag
außerordentlich fristlos zu kündigen.
2.3 Das Independent Gym bietet verschiedene Ermäßigungen an.
Je Mitgliedschaft ist nur eine Ermäßigung möglich. Die
Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung sind durch
geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied hat umgehend
darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die
gewährte Ermäßigung nicht mehr vorliegen. Weiterhin hat das
Mitglied nach Ablauf der Bescheinigung und mindestens alle 6
Monate die Voraussetzungen erneut zu belegen. Geschieht dies
nicht, wird die vereinbarte Ermäßigung außer Kraft gesetzt. Der
monatliche Beitrag wird an den GYM Basic Tarif angepasst. Eine
rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage des Nachweises
erfolgt nicht.
2.4 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann das Independent Gym
den Monatsbeitrag einmal jährlich um 1€ erhöhen.
3. Nutzung des Studios
3.1. Das Mitglied ist berechtigt die Räumlichkeiten des Independent
Gym zu Trainingszwecken zu nutzen. Einschränkungen oder Verhinderung
in der Nutzung sind für die Dauer von max. 14 Tagen pro
Jahr durch das Mitglied zu dulden.
3.2. Das Independent Gym übernimmt keine Haftung bei Diebstahl
persönlicher Wertgegenstände. Es werden abschließbare Spinde
gegen Pfand zur Nutzung während des Aufenthaltes zur Verfügung
gestellt.
3.3. Es gilt die Hausordnung, welche das Mitglied mit Unterschrift
akzeptiert. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich das
Independent Gym eine fristlose Kündigung vor und kann
Schadensersatz geltend machen.
4. Pflichten des Mitglieds / Verhalten
4.1. Das Independent Gym ist eine Trainingsgemeinschaft, alle
Mitglieder sind zu respektieren und zu achten. Diskriminierungen
und Beleidigungen werden mit dem Ausschluss geahndet.
4.2. Diebstahl wird angezeigt und mit Ausschluss geahndet.
4.3. Änderungen der Mitgliedschaft, z.B. Wechsel des Wohnsitzes
oder der Bankverbindung sind unverzüglich entweder vor Ort oder
gegenüber der Hauptverwaltung schriftlich mitzuteilen. Kosten für
notwendige Gebühren bei Adressermittlungen und Rücklastschriften
trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungsverpflichtung
nicht nachkommt.
4.4. Verlust der Zutrittskarte ist umgehend an das Personal des
Independent Gym zu melden. Für die Ausstellung einer neuen
Zutrittskarte wird eine Gebühr von 25 Euro fällig.
4.5. Sachbeschädigungen sind umgehend zu melden, die
Geschäftsführung bestimmt über den Schadensausgleich.
4.6. Anweisungen des Personals sind zu beachten und zu befolgen.
5. Nutzungsrechte
5.1. Zu Ihrer Sicherheit bietet das Independent Gym als Service
eine Einführung in sämtliche Trainingsgeräte an. Sofern dieser
Service nicht vor dem ersten Training in Anspruch genommen
wird, geht das Independent Gym davon aus, dass Sie auf diesen
Service auf eigene Verantwortung verzichten.
5.2. Die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung erlischt
automatisch nach Beendigung des Vertrages und Begleichung der
letzten Rechnung. Die letzte Rechnung kann auch nach Ablauf des
Vertrages gestellt werden, wenn beispielsweise nach dem letzten
Vertragsmonat die Mitglieds- und Zugangskarte nicht
zurückgesendet wurde.
6. Vertragsstrafen / Gebühren
6.1. Weitergabe der Zutrittskarte, sowie das Gewähren von Zutritt
Dritter zu den Trainingsräumlichkeiten führt zum Ausschluss aus
dem Independent Gym und zu einer Vertragsstrafe. Diese
Vertragsstrafe kann bis zu 250 Euro betragen.
6.2. Für eine nicht zurückgesendete Zugangskarte nach
Vertragsende, wird eine Bearbeitungs-gebühr von 25 Euro fällig,
die dann vom Konto eingezogen wird.
6.3. Für fehlende Mitgliedsbeiträge oder Rücklastschriften wird
eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 5 Euro fällig (zzgl. div. Kosten).
6.4. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder die Bedingungen
aus diesem Vertrag kann eine Vertragspause durch das
Independent Gym verhängt werden. Die Nutzung der Trainingsmöglichkeiten
ist während dieser Zeit untersagt.
7. Datenschutz
7.1. Das Independent Gym erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene
Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene
Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des
Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten
erforderlich ist.
7.2. Mir ist bewusst, dass die Trainingsräumlichkeiten des
Independent Gym videoüberwacht werden und gebe hiermit mein
Einverständnis, dass die Aufnahmen gespeichert und zu internen
Zwecken ausgewertet werden dürfen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des
Vertrages sowie seine übrigen Bestimmungen unberührt.